Fallschutz


Welches Material ist ideal als Fallschutz auf einer Fitnessanlage im Freien?

Fallschutz für Fitnessgeräte
Punkt 4.3.14.3.2 der EN16630:2016 schreibt den Bewegungsbereich von Fitnessgeräten mit einer freien Fallhöhe von mehr als 1000 mm vor und/oder Geräte, die die erzwungene Bewegung des Benutzers verursachen, müssen eine stoßabsorbierende Bodenoberfläche aufweisen. Bis 1500 mm ist die in der Norm angegebene Abdeckung Rasen; nach 1500 mm maximaler Fallhöhe ist dies ein Fallschutz aus natürlichen oder künstlichen Materialien (siehe weiter unten).

Fallschutz für Sportgeräte
Punkt 4.3.14.3.2 der EN16630:2016 schreibt den Bewegungsbereich von Fitnessgeräten mit einer freien Fallhöhe von mehr als 1000 mm vor und/oder Geräte, die die erzwungene Bewegung des Benutzers verursachen, müssen eine stoßabsorbierende Bodenoberfläche aufweisen. Bis 1500 mm ist die in der Norm angegebene Abdeckung Rasen; nach 1500 mm maximaler Fallhöhe ist dies ein Fallschutz aus natürlichen oder künstlichen Materialien (siehe weiter unten).

Natürliche Fallschutzmaterialien: Sand, Kies, Hackschnitzel und Rindenmulch
Dieses Schüttgut muss in relativ kurzen Intervallen aufgelockert, gesiebt und nachgefüllt werden – besonders für intensiv genutzte Bodenbereiche wie den Auslauf einer Rutsche oder die Bereiche unter den Sitzen einer Wippe. Sand, Kies, Hackschnitzel und Rindenmulch müssen zudem regelmäßig einer Tiefenreinigung unterzogen werden, um Kinder vor Hundekot und weggeworfenem Müll zu schützen. Auch verlieren oder mindern Fallschutzböden aus Schüttgut ihre stoßdämpfende Wirkung bei Feuchtigkeit.

Künstliche Fallschutzmaterialien: stoßdämpfende Gummimatten oder ein fugenlos installierter Kunststoff-Fallschutzbelag aus EPDM, sowie Kunstrasen.

Fallschutzbestimmungen Sportgeräte

EN16630

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